eine Gefahr für unsere Wild- und Hausschweine
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Erreger dieser meist tödlichen Schweinekrankheit ist das „African Swine Fever Virus“ (ASFV), welches ursprünglich in den afrikanischen Ländern heimisch ist. Dort wird es vor allem über Lederzecken von wildlebenden Warzen-Schweinen auf Hausschweine übertragen.
Eine Ansteckung ist hierzulande möglich über Kontakt mit Blut von infizierten Schweinen, aber auch über andere Körperflüssigkeiten, infizierte Gegenstände oder über Lebensmittel aus infizierten Schweinen. Vermutlich durch Reisende oder Warenverkehr gelangte das Virus 2007 nach Georgien und verbreitete sich über den Kaukasus in mehrere Länder.
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Aktuelles
Aktuelles (Stand 08.07.2024): ASP-Ausbruch in einem hessischen Hausschweinebestand
Nach Angaben des hessischen Landwirtschaftsministeriums ist am 08.07.2024 erstmalig der Erreger der afrikanischen Schweinepest in einem Hausschweinebestand nachgewiesen worden. Der betroffene Betrieb mit neun Schweinen liegt bei Biebesheim am Rhein im Landkreis Groß-Gerau und somit direkt in der Restriktionszone, die aufgrund der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen eingerichtet wurde. Rund um den betroffenen Betrieb wurden weitere, speziell Hausschweinebestände betreffende Restriktionszonen eingerichtet.
Weitere Informationen:
https://landwirtschaft.hessen.de
Aktuelles (Stand 15.06.2024): Afrikanische Schweinepest in Hessen und Rheinland-Pfalz im Wildschweinebestand
Erstmalig wurde am 15. Juni 2024 in Hessen ein Wildschwein positiv auf ASP getestet. Es handelte sich um ein krank erlegtes, weibliches Tier (Bache) im Landkreis Groß-Gerau (GG).
Nach der Feststellung der Tierseuche wurden seitens der hessischen Behörden in enger Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) sofortige Maßnahmen zur Eindämmung des Geschehens und zum Schutz der Hausschweinbestände getroffen. Um den Fundort des infizierten Tieres wurde eine Restriktionszone von ca. 15 Kilometern Radius eingerichtet, die auch Rheinland-Pfalz linksrheinisch umfasst. Hierbei arbeiten die hessischen und rheinland-pfälzischen Behörden gemeinsam mit den Bundesbehörden eng zusammen. Um das Ausmaß des Seuchengeschehens vollständig zu ermitteln, werden in den betroffenen Gebieten Suchen nach kranken oder verendeten Wildschweinen durchgeführt. Diese erfolgen zum Teil per Drohne oder speziell ausgebildeten Kadaver-Suchhunden. Beprobung, Bergung und Entsorgung der Kadaver wird von den betroffenen Veterinärämtern organisiert. Die Restriktionszone betraf direkt nach dem ersten Fund die hessischen Landkreise Groß-Gerau, Offenbach-Land und Darmstadt-Dieburg sowie der Main-Taunus-Kreis und die Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden. In Rheinland-Pfalz waren anfänglich die Regionen Mainz und Mainz-Bingenheim betroffen. Aufgrund weiterer Funde wurde die Gebietskulisse angepasst. Die aktuellen Fundzahlen sowie die Gebietskulisse sind hier zu finden:
https://landwirtschaft.hessen.de
In den betroffenen Gebieten wurden Allgemeinverfügungen herausgegeben, die die aktuell getroffenen Maßnahmen im Detail vorgeben wie beispielsweise Verbringungsregelungen für Hausschweine, Vorgaben für die Ernte und Mahd, Leinenpflicht für Hunde. Die Maßnahmen verfolgen derzeit das Ziel, möglicherweise infizierte Wildschweine nicht aus dem Gebiet zu vertreiben, um die Seuche nicht in bisher freie Gebiete zu tragen.
Für Haus- und Wildschweine ist diese mit hohem Fieber einhergehende Krankheit oft tödlich. Eine Impfung existiert nicht. Menschen können sich mit ASP nicht infizieren oder daran erkranken.
Afrikanische Schweinepest unter Wildschweinen in Brandenburg und in Sachsen
Der erste infizierte Wildschweinkadaver wurde am 10.09.2020 nahe der polnischen Grenze in Brandenburg gefunden. Der erste Nachweis bei einem Wildschwein in Sachsen erfolgte am 31.10.2020. In 2020 gab es insgesamt 403 nachgewiesene Fälle unter Wildschweinen, in 2021 waren es bis Ende September rund 1800.
Aktuelle Zahlen erhalten Sie über das TierSeuchenInformationsSystem (TSIS): https://tsis.fli.de/Reports/Info.aspx
Das Land NRW bittet dringend, von Jagdreisen in betroffene Gebiete abzusehen:
Pressemitteilung des MUNV zu Jagdreisen und Wildfleischkonsum
Freiwilliges Früherkennungsprogramm zur Anerkennung als ASP-Statusbetrieb
Bei einem Ausbruch der ASP beim Wildschwein werden in den betroffenen Gebieten Einschränkungen für den Transport von Schweinen in freie Gebiete gelten. Die Europäische Union hat daher ein freiwilliges Programm zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in schweinehaltenden Betrieben beschlossen. Teilnehmende Betriebe können damit den Status ASP erlangen und so ihre Schweine einfacher in freie Gebiete verbringen.
Zur finanziellen Entlastung der Schweinehalterinnen und Schweinehalter ist die Kontrolle der Einhaltung der Biosicherheitsvorgaben durch die Veterinärämter in den teilnehmenden Betrieben gebührenfrei.