Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung Förderprogramm Marktstrukturverbesserung
Zuwendungszweck und Gegenstand der Förderung
Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von
- Erzeugerzusammenschlüssen
- Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht, sowie von
- Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von operationellen Gruppen oder deren Mitglieder
zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Sie soll auch einen Beitrag dazu leisten, die Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Hinblick auf Art, Menge und Qualität des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes anzupassen. Hierbei sollen Innovationspotenziale erschlossen werden.
Die Förderung soll darüber hinaus einen Beitrag leisten zur
- Verringerung von klimaschädlichen Emissionen oder zur
- Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes
und damit die nachhaltige, klima- und ressourcenschonende Verarbeitung und Vermarktung entsprechend den Anforderungen des Marktes unterstützen.
Förderfähig sind angemessene Ausgaben für Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechtern Aufbereitung, Zerlegung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen.
Investitionen werden auf folgenden Gebieten gefördert:
- Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen oder
- innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau oder Modernisierung von technischen Anlagen und/oder Digitalisierung von technischen Anlagen
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist vollständig und schriftlich einzureichen beim:
Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW
Fachbereich 4.3 - Förderung
40208 Düsseldorf