Lebensmittelkontrolleure/innen überprüfen als Mitarbeiter/innen der Lebensmittelüberwachungsbehörden die Einhaltung von Gesetzes- und Hygienevorschriften in allen Betrieben, die Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände (Haushaltswaren, Verpackungsmaterialien, Reinigungsmittel, Bekleidung) sowie Tabakwaren herstellen, verarbeiten, importieren oder an die Verbraucher/innen abgeben.
Aufgaben
Lebensmittelkontrolleure/innen führen in den Betrieben Kontrollen durch. Sie überprüfen die Einhaltung der Bestimmungen
- zum Schutz der Gesundheit,
- über die Hygiene,
- über Zusatzstoffe, Rückstände, Kontaminanten und Schadstoffe,
- über die Behandlung mit ionisierenden Strahlen,
- über betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen,
- über neuartige Lebensmittel,
- über Kennzeichnung und Kenntlichmachung,
- über Verbote zum Schutz vor Täuschung und über Werbung.
Die Arbeitsmethoden
Im Rahmen ihrer Kontrollen
- inspizieren sie Betriebsräume auf bauliche und hygienische Mängel,
- überprüfen und bewerten sie von den Betrieben durchgeführte Eigenkontrollen,
- überprüfen sie Aufzeichnungen und Dokumente zur Rückverfolgbarkeit,
- entnehmen sie Proben,
- kontrollieren sie Kennzeichnung und Werbung,
- prüfen sie Erzeugnisse sensorisch (z. B. Aussehen, Geruch, Geschmack), um eine Abweichung von der Norm festzustellen,
- nehmen sie orientierende physikalische und chemische Prüfungen oder Messungen vor, wie auf Temperatur, pH-Wert oder Schnelltests z. B. hinsichtlich eines Verderbs von Frittierfett,
- leiten sie erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ein,
- erlassen sie Ordnungsverfügungen,
- stellen sie Produkte sicher oder beschlagnahmen diese,
- beraten sie Inhaber/innen und Mitarbeiter/innen der Betriebe über die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften,
- führen sie Ermittlungen und Vernehmungen in Verwaltungsverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren durch, stellen Strafanzeigen und unterstützen die Staatsanwaltschaft bei deren Ermittlungen.
Aus- und Fortbildung
Lebensmittelkontrolleure/innen absolvieren eine zweijährige Zusatzausbildung mit anschließender Staatsprüfung.
Voraussetzungen
- Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder Techniker/in mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf
Beispiele für Berufsgruppen:- Staatlich geprüfte/r Techniker/in Fachrichtung Lebensmitteltechnik
- Fleischermeister/in,
- Bäckermeister/in
- Konditormeister/in
- Hauswirtschaftsmeister/in
- Molkereimeister/in
- Küchenmeister/in
- Serviermeister/in
- Hotelmeister/in
- Braumeister/in
- Hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in
oder - eine mindestens dreijährige Beschäftigung im mittleren oder gehobenen Dienst der allgemeinen Verwaltung in der amtlichen Lebensmittelkontrolle
oder - Fachhochschulabschluss mit Diplom- oder Bachelorprüfung in einem Studiengang, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischen Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt
Ausbildung
Einstellungs- und Ausbildungsbehörden sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten.
Die Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate:
- 18 Monate praktische Ausbildung in den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
- sechs Monate theoretischer Unterricht bei der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
- Während der Ausbildung sind Leistungsnachweise zu erbringen: Klausuren, Befähigungsberichte, schriftliche Ausarbeitungen
Prüfung
Die Ausbildung endet mit einer Prüfung beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE).
Die Prüfung gliedert sich in drei Teile:
- Praktischer Teil (drei Betriebsprüfungen)
- Schriftliche Klausur über fünf Stunden
- Mündliche Prüfung über 30 Minuten