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Lebensmittelkontrolleur/in

Lebensmittelkontrolleure/innen überprüfen als Mitarbeiter/innen der Lebensmittelüberwachungsbehörden die Einhaltung von Gesetzes- und Hygienevorschriften in allen Betrieben, die Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände (Haushaltswaren, Verpackungsmaterialien, Reinigungsmittel, Bekleidung) sowie Tabakwaren herstellen, verarbeiten, importieren oder an die Verbraucher/innen abgeben.

Aufgaben

Lebensmittelkontrolleure/innen führen in den Betrieben Kontrollen durch. Sie überprüfen die Einhaltung der Bestimmungen

  • zum Schutz der Gesundheit,
  • über die Hygiene,
  • über Zusatzstoffe, Rückstände, Kontaminanten und Schadstoffe,
  • über die Behandlung mit ionisierenden Strahlen,
  • über betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen,
  • über neuartige Lebensmittel,
  • über Kennzeichnung und Kenntlichmachung,
  • über Verbote zum Schutz vor Täuschung und über Werbung.

 

Die Arbeitsmethoden

Im Rahmen ihrer Kontrollen

  • inspizieren sie Betriebsräume auf bauliche und hygienische Mängel,
  • überprüfen und bewerten sie von den Betrieben durchgeführte Eigenkontrollen,
  • überprüfen sie Aufzeichnungen und Dokumente zur Rückverfolgbarkeit,
  • entnehmen sie Proben,
  • kontrollieren sie Kennzeichnung und Werbung,
  • prüfen sie Erzeugnisse sensorisch (z. B. Aussehen, Geruch, Geschmack), um eine Abweichung von der Norm festzustellen,
  • nehmen sie orientierende physikalische und chemische Prüfungen oder Messungen vor, wie auf Temperatur, pH-Wert oder Schnelltests z. B.  hinsichtlich eines Verderbs von Frittierfett,
  • leiten sie erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ein,
  • erlassen sie Ordnungsverfügungen,
  • stellen sie Produkte sicher oder beschlagnahmen diese,
  • beraten sie Inhaber/innen und Mitarbeiter/innen der Betriebe über die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften,
  • führen sie Ermittlungen und Vernehmungen in Verwaltungsverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren durch, stellen Strafanzeigen und unterstützen die Staatsanwaltschaft bei deren Ermittlungen.

 

Aus- und Fortbildung

Lebensmittelkontrolleure/innen absolvieren eine zweijährige Zusatzausbildung mit anschließender Staatsprüfung.

Voraussetzungen

  • Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder Techniker/in mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf

    Beispiele für Berufsgruppen:
    • Staatlich geprüfte/r Techniker/in Fachrichtung Lebensmitteltechnik
    • Fleischermeister/in,
    • Bäckermeister/in
    • Konditormeister/in
    • Hauswirtschaftsmeister/in
    • Molkereimeister/in
    • Küchenmeister/in
    • Serviermeister/in
    • Hotelmeister/in
    • Braumeister/in
    • Hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in
      oder
    • eine mindestens dreijährige Beschäftigung im mittleren oder gehobenen Dienst der allgemeinen Verwaltung in der amtlichen Lebensmittelkontrolle
      oder
    • Fachhochschulabschluss mit Diplom- oder Bachelorprüfung in einem Studiengang, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischen Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt

Ausbildung

Einstellungs- und Ausbildungsbehörden sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten.

Die Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate:

  • 18 Monate praktische Ausbildung in den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
  • sechs Monate theoretischer Unterricht bei der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
  • Während der Ausbildung sind Leistungsnachweise zu erbringen: Klausuren, Befähigungsberichte, schriftliche Ausarbeitungen

Prüfung

Die Ausbildung endet mit einer Prüfung beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE).

Die Prüfung gliedert sich in drei Teile:

  • Praktischer Teil (drei Betriebsprüfungen)
  • Schriftliche Klausur über fünf Stunden
  • Mündliche Prüfung über 30 Minuten