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Aktuelle Preisfeststellung

Preisermittlung

Alle meldepflichtigen Schlachtbetriebe in Nordrhein-Westfalen melden die für Rinder und Schweine gezahlten Preise und Mengen an das LAVE. Das LAVE ermittelt aus den Meldungen die Preisspannen in den jeweiligen Kategorien und Handelsklassen. Diese werden zusammen mit dem für die jeweilige Handelsklasse errechneten durchschnittlichen gewogenen Auszahlungspreis als Amtliche Preisfeststellung veröffentlicht.

Meldepflicht

Von den nach der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (1. FlGDV) meldepflichtigen Schlachtbetrieben werden die für Rinder, Schweine und Schafe gezahlten Preise an das LAVE als die in Nordrhein – Westfalen zuständige Meldebehörde gemeldet.

Die Meldepflicht besteht jetzt für Schlachtbetriebe, die wöchentlich mehr schlachten als

  • 500 Schweine oder
  • 150 Rinder oder
  • 75 Schafe.

Meldung

Die Meldung erfolgt nach vorgeschriebenem Muster jeweils wöchentlich für den Zeitraum von Montag bis Sonntag am darauffolgenden Montag. Der späteste Abgabetermin für Wochenmeldungen ist Dienstag 9 Uhr

Meldeformulare für Mengenumsätze und Preise

Bekanntmachung Nr. 36/2010/42 Muster der Meldung für Preismeldungen für die elektronische Übertragung und den Meldeumfang nach § 10 in Verbindung mit § 8 der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (1. FlGDV) vom 02.12.2010, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, eBAnz AT129 2010 B2.

Nach § 10 in Verbindung mit § 8 der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung vom 12. November 2008 (BGBl. I S. 2186) wird das Muster der Meldungen für den „Wochenbericht über die Preisfeststellung von Schlachtkörpern“ bekannt gegeben. Die Meldungen erfolgen ausschließlich in elektronischer Form.