Vorbereitungsdienst
Das Agrarreferendariat bereitet Nachwuchsführungskräfte für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt des agrarwirtschaftlichen Dienstes des Landes Nordrhein-Westfalen vor, indem diese zu verantwortungsbewussten Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten ausgebildet werden. Zu den Aufgaben zählen das Verwalten, die Förderung, das Beraten, wissenschaftliche Tätigkeiten und in der Regel Führungsaufgaben als Vorgesetzte.
Das Agrarreferendariat befähigt für dienstliche Tätigkeiten in der Agrarverwaltung insbesondere in den Dienststellen und Einrichtungen der Landwirtschaftskammer NRW, des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Es besteht die Möglichkeit sich nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats auf freie Stellen zu bewerben, ein Übernahmeangebot (im Beamtenverhältnis) kann nicht in Aussicht gestellt werden.
Der Vorbereitungsdienst umfasst die Ausbildung (22 Monate) und die Große Agrarwirtschaftliche Staatsprüfung (2 Monate) und beginnt in der Regel im Oktober eines jeden Jahres.
Die Referendarinnen und Referendare sind im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge.
Die Ausbildung vermittelt die berufliche Handlungskompetenz für die Agrarverwaltung in den Lernfeldern Verwalten, Leiten und Steuern sowie Beraten.
Ausbildungsorte sind, neben zentralen Seminaren, die Verwaltungs-, Beratungsdienststellen und Einrichtungen der Landwirtschaftskammer NRW und des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung sowie sonstige geeignete Dienststellen.
Der Vorbereitungsdienst endet mit der bestandenen oder der endgültig nicht bestandenen Laufbahn-Prüfung.
Weitere Informationen mit einem Imagefilm finden Sie hier:
Das Agrarreferendariat im Überblick – Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Voraussetzungen
Dieses Ausbildungsangebot richtet sich bevorzugt an Absolventen der Studienfachrichtung:
- Agrarwissenschaften, aber auch an
- Gartenbauwissenschaften
- oder einer ähnlich geeigneten Studienrichtung
mit dem Diplom- oder Mastergrad einer Universität oder dem Mastergrad einer Fachhochschule, der den Zugang zur Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt des agrarwirtschaftlichen Dienstes des Landes Nordrhein-Westfalen, eröffnet. Zu den Einstellungsvoraussetzungen zählen ferner eine mindestens einjährige agrarwirtschaftliche fachpraktische Ausbildung sowie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten. (u.a. deutsche bzw. EU-Staatsangehörigkeit).
Bewerbung
Bewerbungen sind per E-Mail bis zum 31.05. eines jeden Jahres zu richten an: E-Mail
Zu den Bewerbungsunterlagen zählen
- tabellarischer Lebenslauf,
- Abschrift oder Kopie des Nachweises der allgemeinen Hochschulreife inkl. Praktika,
- Abschriften oder Kopien der Zeugnisse über die Hochschulprüfungen (Bachelor und Master) oder Nachweise über gleichwertige – auch ausländische – Hochschulabschlüsse,
- Abschriften oder Kopien der Urkunden über die Verleihung akademischer Grade, Nachweis einer mindestens einjährigen fachpraktischen Ausbildung,
- Abschrift oder Kopie des Nachweises über ein einjähriges Praktikum oder Zeugnisses einer beruflichen Abschlussprüfung.
Der Entscheidung über die Einstellung geht ein Auswahlverfahren voraus. Eine Bewerberin oder ein Bewerber, die oder der nach den Unterlagen die Voraussetzungen offensichtlich nicht erfüllt, wird zum Auswahltermin nicht geladen.
Ansprechpartner
Einstellungsbehörde
Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW
Fachbereich 1.1 - Personal -
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen
Ausbildungbehörde
Landwirtschaftskammer NRW
Nevinghoff 40, 48147 Münster
+49 251/2376-337
E-Mail