LAVE.NRW.DE

Landeshundegesetz NRW

Hunde

Im Rahmen des Landeshundegesetzes NRW ist das LAVE die zuständige Behörde für die

  • Anerkennung von Sachverständigen und sachverständigen Stellen zur Abnahme von Sachkunde- und Verhaltensprüfungen

  • zentrale Erfassung der nach dem LHundG NRW registrierten Hunde im Rahmen einer
    Landeshundedatenbank.