Hunde
Im Rahmen des Landeshundegesetzes NRW ist das LAVE die zuständige Behörde für die
Anerkennung von Sachverständigen und sachverständigen Stellen zur Abnahme von Sachkunde- und Verhaltensprüfungen
- zentrale Erfassung der nach dem LHundG NRW registrierten Hunde im Rahmen einer
Landeshundedatenbank.