Die Durchführung der amtlichen Überwachung von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Alltagsprodukten und Tabakerzeugnissen liegt nach dem Grundgesetz im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer.
In Nordrhein-Westfalen sind die folgenden Behörden für die Überwachung zuständig:
Sie sind grundsätzlich von der Registrierung oder Zulassung (hier: kleine und mittelgroße Betriebe) über deren Überwachung in Form von Vor-Ort-Kontrollen und Probennahmen bis hin zur Anordnungen bzw. Ahndung bei Rechtsverstößen zuständig. Für Verbraucher sind die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der erste Ansprechpartner bei Beschwerden oder Fragen zu konkreten Betrieben.
Die fünf Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in NRW analysieren und beurteilen die von den Überwachungsämtern entnommenen Proben. Untersucht wird deren gesundheitliche Unbedenklichkeit und Zusammensetzung, aber auch ihre Kennzeichnung. Werden hier Verstöße festgestellt, können die Lebensmittelüberwachungsämter dafür sorgen, dass die verantwortlichen Betriebe die Verstöße beheben. So wird der Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und vor Täuschung geschützt.
Das LAVE hat die Fachaufsicht über die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter und ist für diese, wie auch für das Ministerium, fachlicher Ansprechpartner. Bestimmte Ausnahmegenehmigungen kann man nur hier beantragen. Darüber hinaus ist das LAVE als Zulassungsbehörde tätig. Große und sehr große Betriebe werden im Zulassungsverfahren ausschließlich durch das LAVE begleitet.
Das Ministerium hat die Fachaufsicht über das LAVE und sorgt für die landesweite Koordination der amtlichen Lebensmittelüberwachung, ebenso wie für die Umsetzung von nationalem oder EU-Recht auf Landesebene.