Das LAVE ist für die Durchführung der Prüfungen sowie für die Anerkennung als zugelassener Klassifizierer die nach § 7 Abs. 3 des Fleischgesetzes zuständige Behörde.
Grundsätzlich ist das Bundesland für die Prüfungen und Fortbildungen des Klassifizierers zuständig, in dem der Klassifizierer seinen Wohnsitz hat. Jedoch können auch Klassifizierer aus anderen Bundesländern ihre Sachkunde- und Fortbildungsprüfung in Rücksprache mit den für sie zuständigen Landesbehörden beim LAVE ablegen.
Aufgrund identischer Prüfinhalte finden Sachkundeprüfung und Fortbildungslehrgang zusammen statt.
Anmeldung
Für die Anmeldung der Klassifizierer nutzen Sie bitte das Funktionspostfach E-Mail
Anmeldefristen
An dieser Stelle möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass wir im Interesse aller Teilnehmer gebuchte, aber nicht angetretene Plätze in Rechnung stellen.
Gebühren
Sachkundeprüfung und Fortbildungslehrgang sind gebührenpflichtig.