Die amtliche Futtermittelüberwachung kontrolliert, ob die futtermittelrechtlichen Anforderungen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen durch die Futtermittelunternehmen eingehalten werden.
Betriebe, die in Nordrhein-Westfalen ansässig sind und Futtermittel herstellen, behandeln, in den Verkehr bringen, lagern oder transportieren, werden durch die Futtermittelüberwachung des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) kontrolliert. Die Überwachung der Futtermittelunternehmen auf der Stufe der Primärproduktion sowie der Verfütterung von Futtermitteln ist dagegen eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte.
Die Kontrollen der Futtermittelbetriebe werden von den Außendienstmitarbeiterinnen und –mitarbeitern des LAVE vollzogen und bestehen aus zwei Bausteinen: Zum einen werden Betriebs- und Buchprüfungen durchgeführt. Hierbei wird unter anderem die Einhaltung von Hygieneanforderungen sowie von Anforderungen zu Personal, Dokumentation und Rückverfolgbarkeit kontrolliert. Zum anderen werden Futtermittelproben genommen und z.B. auf das Vorhandensein verbotener Stoffe analysiert. Sowohl die Betriebskontrollen als auch die Probenahmen erfolgen dabei risiko- oder verdachtsorientiert (vgl. AVV RÜb).
Neben dem Außendienst arbeiten weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innendienstes im Fachbereich Futtermittel. Diese befassen sich ebenfalls mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Aufgaben, wie z.B.:
- Bearbeitung von Registrierungen und Zulassungen
- Überprüfung von Webshops (z.B. Kennzeichnungskontrolle)
- Kommunikation mit Futtermittelunternehmen in Nordrhein-Westfalen
- Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden / Verbraucheranfragen
- Austausch mit den zuständigen Behörden in anderen Bundesländern
- Einleitung von Verwaltungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren
Kontaktdaten
Bei offenen Fragen können Sie die Futtermittelüberwachung des LAVE per E-Mail oder per Telefon erreichen.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen im Futtermittelbereich sind nahezu vollständig durch die europäische Gesetzgebung (Verordnungen und Richtlinien) geregelt. Jedoch finden sich auch wichtige Ergänzungen in nationalem Recht. Diesbezüglich sind insbesondere das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die Futtermittelverordnung (FuttMV) zu erwähnen.
Weiterführende Informationen zu den nationalen und europäischen Rechtsvorschriften, die für den Futtermittelbereich relevant sind, werden auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft angeboten.