Ab dem 15.12.2017 gilt der Erlass des Ministeriums Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verwendung der nach § 22 Milch- und Fettgesetz erhobenen Umlagemittel vom 25.10.2017 - II – 2 – 2908.01 - für die Förderung aus Umlagemitteln.
Den Erlass finden Sie hier: