Die Gesundheit von Huf- und Klauentieren, insbesondere die Leistungsfähigkeit ihres Bewegungsapparates, ist durch einen sach-, fach- und tiergerechten Huf- und Klauenbeschlag zu erhalten und zu fördern.
Um dies zu gewährleisten, darf der Huf- und Klauenbeschlag nur von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlagschmiedinnen und Hufbeschlagschmieden selbstständig ausgeübt werden. Deren fachbezogene Ausbildung erfolgt durch staatlich anerkannte Hufbeschlaglehrschmiedinnen und Hufbeschlaglehrschmiede und durch Fachtierärztinnen und Fachtierärzten für Pferde.
Ausbildung
Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Hufbeschlagschmiedin/ zum staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied besteht aus folgenden Abschnitten:
- Einführungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule vor Aufnahme der Beschäftigung, Dauer 4 Wochen
- mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige, hauptberufliche Beschäftigung bei staatlich anerkannten Hufbeschlagschmieden / staatlich anerkannten Hufbeschlagschmiedinnen (Berichtsheft erforderlich), die/der zum Zeitpunkt des Tätigkeitsbeginns bereits seit mindestens 3 Jahren nach der staatlichen Anerkennung ein Gewerbe betreibt.
- Vorbereitungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule, Dauer 4 Monate
- Prüfung zum Hufbeschlagschmied / zur Hufbeschlagschmiedin
Zuständig für die Zulassung zur Prüfung in NRW ist das Landesamt Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE NRW). Den Antragsvordruck für den Antrag auf Zulassung zur Prüfung sowie eine Checkliste mit konkreten Angaben zu den vorzulegenden Dokumenten finden Sie in Downloadbereich.
Hufbeschlagschulen
In NRW befindet sich eine staatlich anerkannte Hufbeschlagschule. Dort erhalten Sie weitere Informationen und können sich zu den entsprechenden Kursen anmelden.
Christoph Schweppe
Evinger Str. 667
44339 Dortmund
Telefon Büro: 02 31 / 80 30 13
Christoph Schweppe: 0172-589 6390
Diana Schweppe: 0174-193 5594
www.hufbeschlagschule.com
Selbstständigkeit
Um sich als Hufbeschlagschmiedin/ Hufbeschlagschmied gemäß § 4 HufBeschlG selbstständig machen zu können, ist die staatliche Anerkennung erforderlich.
Staatliche Anerkennung
Der Antrag auf staatliche Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin/als geprüfter Hufbeschlagschmied ist bei der für das jeweilige Bundesland zuständigen Behörde zu stellen. Für NRW ist dies das LAVE NRW. Den Antragsvordruck sowie eine Checkliste mit konkreten Angaben zu den vorzulegenden Dokumenten finden Sie in Downloadbereich.
Voraussetzung für die staatliche Anerkennung sind:
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung,
- eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung bei einem Hufbeschlagschmied/einer Hufbeschlagschmiedin, der/die nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt,
- eine erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge und
- die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit
Zuständigkeiten
Das LAVE ist für NRW die zuständige Behörde für:
- die Zulassung zur Prüfung und staatliche Anerkennung von Hufbeschlagschmiedinnen/ Hufbeschlagschmieden,
- die Zulassung zur Prüfung und staatliche Anerkennung von Hufbeschlaglehrschmiedinnen / Hufbeschlaglehrschmieden,
- die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Zulassungsvoraussetzungen,
- die Wahrnehmung von Aufgaben und Befugnissen nach dem Hufbeschlaggesetz (HufBeschlG) sowie der Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (HufBeschlV).
- Die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereiches des HufBeschlG oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnisse (HufBeschl-AnerkennV)