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Gründung von Zusammenschlüssen

Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen Förderprogramm Marktstrukturverbesserung

Zuwendungszweck und Gegenstand der Förderung

Die Förderung zielt darauf ab, die Gründung und das Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen zu unterstützen sowie deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen.

Die Förderung leistet einen Beitrag dazu, die Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Hinblick auf Art, Menge und Qualität des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes anzupassen.

Förderfähig sind angemessene Ausgaben für Organisationsausgaben.

Gefördert werden können:

  •      Gründungsausgaben,
  •      Personal- und Geschäftsausgaben und
  •      Ausgaben für Büroeinrichtungen einschließlich Hard- und Software.

Erzeugerzusammenschlüsse können Zuwendungen zu den Organisationsausgaben für solche Ausgaben erhalten, die ab dem Tag der förmlichen Anerkennung durch die hierfür nach dem Landesrecht zuständige Stelle entstanden sind. Gründungsausgaben sind unabhängig davon zuwendungsfähig.

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist vollständig und schriftlich einzureichen beim:

Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW
Fachbereich 4.3 - Förderung
40208 Düsseldorf