Die Fördermaßnahme "Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse" im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) bietet Fördermöglichkeiten in den Bereichen
Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung und
Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen.
Maßgeblich ist die Richtlinie über die Zuwendungsgewährung zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse vom 31.07.2023 in der jeweils gültigen Fassung.
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