Anmeldeschluss ist sechs Wochen vor Prüfungsbeginn!
Die Höhe der Gebühren für die Falknernachprüfung richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Prüfungsgebühr: | 50,- € | Tarifstelle 7.6.1.2.1 des Gebührentarifs |
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Zulassung zur Falknernachprüfung: | 30,- € | Tarifstelle 7.6.1.3 des Gebührentarifs |
Gebühr insgesamt: | 80,- € |
Die Prüfungsgebühr wird nach der Prüfung mit Gebührenbescheid erhoben.