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Kastration verwilderter Hauskatzen wird auch in diesem Jahr vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert

09.04.2025

Kastration verwilderter Hauskatzen wird auch in diesem Jahr vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert

Pressemitteilung


Kastration verwilderter Hauskatzen wird auch in diesem Jahr vom Land Nordrhein-Westfalen
gefördert – Unkontrollierte Vermehrung wird damit eingedämmt

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt seit mehr als 10 Jahren Tierschutzeinrichtungen bei der Kastration verwilderter Hauskatzen. Die Kastration ist ein geeigneter Weg, eine unkontrollierte Vermehrung einzudämmen. Zur Fortführung des Förderprogramms stellt das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 insgesamt 200.000 Euro bereit.

Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen: „Eine unkontrollierte Vermehrung von verwilderten Hauskatzen hat Auswirkungen auf die Natur und führt zu einem erhöhten Infektions- und Erkrankungsdruck innerhalb der Katzenpopulation. Mit dem Förderprogramm ‚Katzenkastration‘ stärken wir die Zusammenarbeit von Behörden, örtlichen Tierschutzvereinen, Tierarztpraxen und engagierten Tierschützerinnen und Tierschützern. Der Dank gilt insbesondere den vielen Helferinnen und Helfern, die mit viel Mühe verwilderte Tiere einfangen, kastrieren lassen und wieder in die Freiheit entlassen. Das ist angewandter, praktizierter Tierschutz und verdient große Anerkennung.“

Mit dem Förderprogramm gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Kastration freilebender, verwilderter Hauskatzen, die in Nordrhein-Westfalen von ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützern versorgt oder in Tierheimen aufgenommen werden. Alle eingetragenen und gemeinnützigen Vereine, die auf dem Gebiet des Tierschutzes in Nordrhein-Westfalen tätig sind, können diese Förderung erhalten.

Die Höhe der Zuwendung beträgt 60,- Euro pro kastrierter Katze und 35,- Euro pro kastriertem Kater. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 5.000,- Euro pro Tierschutzverein. Von jedem Tierschutzverein kann im laufenden Jahr nur ein Antrag gestellt werden. Maßgeblich für die zeitliche Reihenfolge der Bewilligung ist das Eingangsdatum des vollständigen Antrags.

Anträge können ab jetzt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) gestellt werden. Das erforderliche Antragsformular ist zu finden unter:

 www.lave.nrw.de/themen/foerderprogramme/foerderprogrammkatzenkastration

Hinweis: Verwilderte Hauskatzen sind keine Wildkatzen. Die im Zusammenhang mit den Förderrichtlinien verwendete Formulierung „wilde Katzen“ bezieht sich nur auf Hauskatzen. Der Begriff Hauskatzen umfasst alle Rassekatzen. Hauskatzen wurden erstmals in der Antike aus dem vorderen Orient und Nordafrika nach Europa
eingeführt. Hingegen ist die in Mitteleuropa beheimatete Wildkatze (Felis silvestris) europaweit streng geschützt, darf nicht gefangen und nicht kastriert werden.